Als Versicherungsmakler bieten wir seit 1998 unseren Kunden den online Versicherungsvergleich an. Suchen Sie die für Sie günstige und preiswerte Versicherung. Wenn Sie wollen, beraten wir oder ein Partner zu den unterschiedlichen Möglichkeiten der Hausratversicherung.

Eine Hausratversicherung gehört zu den Mehrgefahrenversicherungen
Eine Hausratversicherung schützt den gesamten Hausrat gleich vor mehreren Gefahren. So übernimmt eine Hausratversicherung Schäden, die durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Brand, Explosion, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus entstehen. Aufgrund dieses großen Versicherungsumfangs zählt die Hausratversicherung zu den Mehrgefahrenversicherungen. Versichert sind alle Ver- und Gebrauchsgegenstände, die sich in der Wohnung oder dem Haus befinden. Auch Dinge, die in der nahe gelegenen Garage oder im Keller aufbewahrt werden sind in dem Versicherungsschutz enthalten. Dabei ist es nicht von Belang, ob die Gegenstände auch tatsächlich Eigentum des Versicherungsnehmers sind. Der Hausrat von Untermietern ist jedoch nicht durch eine Hausratversicherung des Wohnungs- oder Hausbesitzers mit abgedeckt.

Die Versicherungssumme ist für einen guten Hausratschutz entscheidend
Durch eine Hausratversicherung sind alle, zum Hausrat gehörenden Dinge und Gegenstände versichert. Als bildhaftes Beispiel kann man sich merken: Könnte die Wohnung oder das Haus auf den Kopf gestellt werden, sind alle Dinge, die herausfallen können durch eine Hausratversicherung im Schadenfall abgesichert. Aus dem Wert aller versicherten Gegenstände wird die Höhe der Versicherungssumme ermittelt. Oftmals wird dieser Wert völlig unterschätzt. Jedoch sollte man bedenken, dass nicht nur das Mobiliar mit einer Hausratversicherung abgesichert wird. Auch Kleidung, Bücher, DVDs, CDs, Werkzeug, Wohnaccessoires, Küchenutensilien, elektrische Geräte, Bargeld und Wertsachen (bis zu einer festgelegten Höhe) und vieles mehr gehören zu den versicherten Gegenständen in einer Hausratversicherung. Die angegebene Versicherungssumme sollte daher auf keinen Fall zu gering angesetzt werden. Wird anlässlich eines Schadens festgestellt, dass die Versicherungssumme zu gering bemessen wurde, besteht eine sogenannte Unterversicherung und der Schaden wird unter Umständen nicht komplett von der Versicherung übernommen.

Unterversicherungsverzicht - eine Absicherung im Ernstfall
Es gibt bei den Hausratversicherungen unterschiedliche Varianten zur Festlegung der Versicherungssumme. Bei manchen Versicherungsangeboten kann der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme seiner Hausratversicherung selbst festlegen. Hier besteht jedoch die Gefahr einer Unterversicherung, sofern der Wert des gesamten Hausrats zu gering angegeben wurde. Eine andere Variante ist eine Hausratversicherung mit Unterversicherungsverzicht. Hier wird die Versicherungssumme durch die Versicherung festgelegt. Damit ist garantiert, dass im Schadenfall auch tatsächlich der gesamte Schaden durch die Versicherung getragen wird. Doch auch bei diesen Angeboten sollte der Versicherungsnehmer den möglichst genauen Wert seines Hausrats kennen. Bei Hausratversicherungen mit Unterversicherungsverzicht wird die Versicherungssumme oftmals anhand der zu versichernden Quadratmeterzahl der Wohnung oder des Hauses festgelegt. Wer also besondere Wertgegenstände wie Gemälde, Antiquitäten oder Ähnliches in der Wohnung hat, sollte darauf achten, dass der Wert des Hausrats durch einen Experten individuell bemessen wird.

Hausratversicherungsvergleiche im Internet gibt es viele.
Halten diese Vergleiche auch das was sie versprechen?

Worauf Sie achten sollten:

  • Es sollten wenigstens 20 - 30 Versicherer/Tarife angeboten/verglichen werden.
  • Der Vergleich sollte die Möglichkeit der Einschlüsse von Deckungserweiterungen (Fahrraddiebstahl, Überspannungsschäden usw.)bieten.
  • Die Berechnung zur Vermeidung einer sog. Unterversicherung gemäß der Faustregeln der Versicherer muss möglich sein.
  • Ihre Eingaben müssen Sie anonym (ohne Angabe Ihrer vollständigen Adresse) eingeben können. So vermeiden Sie unliebsame "Belästigungen".

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